zum Thema: Arbeitslosengeld I&II

Wissenswertes rund um das Arbeitslosengeld ALG 1 & ALG 2

„Wenn eine Arbeitslosigkeit droht, wissen viele zunächst nicht, was sie alles beachten müssen. Deshalb möchten wir Dir zeigen, bei welchen Behörden Du dich melden solltest und welche Anträge Du stellen musst.

Die Arbeitslosenmeldung soll der Agentur für Arbeit zeigen, dass die Arbeitslosigkeit eingetreten ist oder bald eintreten wird. Du musst Dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. des Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Falls Du erst kurzfristig vom Ende deiner Beschäftigung erfährst und der Zeitraum bis zum Ende weniger als drei Monate beträgt, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Ohne die Meldung besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dabei gibt es zu unterscheiden:

Das Arbeitslosengeld 1 („ALG 1“) ist eine Versicherungsleistung, die Du/Sie aufgrund der Arbeitslosenversicherung erhalten. Arbeitslosengeld 1 erhältst Du wenn Du arbeitslos wirst und Du sich vor der Arbeitslosmeldung diese Leistung erarbeitet hast, also über einen bestimmten Zeitraum hinweg eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hattest und folglich Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Die Höhe und Dauer des Arbeitslosengeld 1 richtet sich nach deinem bisherigen Einkommen sowie der Anzahl Ihrer bisherigen sozialversicherungspflichtigen Monate.

Das Arbeitslosengeld 2 („ALG 2“) ist hingegen eine staatliche Leistung. Alternative Bezeichnungen für das Arbeitslosengeld 2 sind „Hartz IV“ und „Grundsicherung“. Arbeitslosengeld 2 erhältst Du, wenn Du bisher noch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast oder die Anzahl der versicherungspflichtigen Monate nicht den Voraussetzungen für Arbeitslosengeld 1 entspricht oder Du nur sehr wenig verdienst oder wenn dein Arbeitslosengeld nicht für deinen Lebensunterhalt reicht.

Eine Arbeitsuchendmeldung nimmst du immer dann vor, wenn Du noch beschäftigt bist, aber die Arbeitslosigkeit droht. Das ist z.B. der Fall, wenn Du eine Kündigung erhalten hast, Du selbst gekündigt hast, ohne im Anschluss eine neue Stelle anzunehmen oder Du eine befristete Stelle hast und der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.

Für die Arbeitsuchendmeldung hast Du folgende Möglichkeiten: Persönlich bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder Telefonisch über die Nummer 0800 4 5555 00 (gebührenfreie Hotline) oder Schriftlich mit Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, telefonische Erreichbarkeit) oder Online über die Registrierung bei der Jobbörse der Arbeitsagentur.

Mit der Arbeitsuchendmeldung gibst Du sozusagen der Arbeitsagentur Bescheid, dass Du in absehbarer Zeit arbeitslos wirst. Der Tag der Meldung ist zugleich der Tag, an dem die Agentur mit ihren Vermittlungsleistungen beginnt.

Wenn Du dich arbeitsuchend meldest, dann mache es immer bei der Agentur für Arbeit. Diese prüft anhand Deiner bisherigen Tätigkeiten, wer im Folgenden für Dich zuständig ist, das heißt, ob Du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2 hast.

Arbeitslos melden musst Du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Erforderlich sind der Personalausweis oder der Reisepass inklusive einer aktuellen Meldebescheinigung. Mit der Meldung beantragst Du gleichzeitig den Leistungsbezug, also den Bezug von Arbeitslosengeld. Um die Leistung zu erhalten, musst Du aber noch ein Antragsformular ausfüllen, dass kann durch eine Online-Registrierung geschehen oder wird Dir am Tag der Arbeitslosmeldung ausgehändigt.“ (Auszüge aus: https://abvc.org/)

 

Haben sich beim lesen noch Fragen ergeben, dann melde Dich doch bitte beim Jugendbüro IMPULS. Wir unterstützen Dich gerne.