zum Thema: BaföG

Wissenswertes über das BaföG

„Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Doch nicht immer kann die Familie Studierende oder Schülerinnen und Schüler ausreichend finanziell unterstützen. Dann hilft das BAföG weiter.

Ziel ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Damit über einen BAföG-Antrag entschieden werden kann, sind folgende Fragen zu klären:

  • Ist die gewählte Ausbildung förderungsfähig?
  • Erfüllt die Antragstellerin oder der Antragsteller die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
  • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie durch das Einkommen von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Eltern gedeckt?

Aus der Beantwortung dieser Fragen ergibt sich, ob jemand BAföG erhalten kann und wie hoch die monatliche Förderung ist. Mit der BAföG-Reform 2019 haben noch mehr Menschen Anspruch auf die Förderung, da unter anderem die Freibeträge vom Einkommen angehoben wurden. Das sind zum Beispiel die Einkommensbeträge, die die Eltern nach dem BAföG nicht für die Ausbildung ihrer Kinder einsetzen müssen. Es lohnt sich also, zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist. Dafür gibt es auf dieser Seite viele hilfreiche Informationen. Für eine verbindliche Klärung individueller Fragen lassen Sie sich am besten frühzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beraten.

 

Wer wird gefördert?

Ob BAföG gewährt werden kann, hängt auch von den persönlichen Voraussetzungen ab: Relevant sind die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status, das Alter und die Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann grundsätzlich BAföG erhalten. Aber auch Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten. Als Grundregel gilt: Haben Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind sie gesellschaftlich integriert, gelten sie als förderberechtigt. Dies sind etwa Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Speziell für Geflüchtete gilt: Sie können BAföG beantragen als anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigte.

Geflüchtete, die lediglich geduldet sind, müssen sich bereits seit 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten, bevor sie BAföG-berechtigt sind. Außerdem gilt: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können kein BAföG erhalten. Bei ihnen ist noch nicht ausreichend geklärt, ob sie in Deutschland bleiben können. Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, empfiehlt sich eine Beratung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Grundlage für die Regelungen zur Staatsangehörigkeit ist § 8 BAföG.

 

Es gibt aber auch eine Altersbegrenzung

Studierende, Schülerinnen und Schüler können nur gefördert werden, wenn sie ihr Studium oder ihre schulische Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen, bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Rechtliche Grundlage für die Altersgrenze ist § 10 BAföG.

 

Der Abschluss muss das Ziel sein

Wer BAföG bekommen möchte, sollte natürlich grundsätzlich in der Lage sein, das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich zu erreichen. Ein gesonderter Nachweis ist dafür nicht erforderlich, in der Regel genügt die Aufnahme an der Hochschule oder Schule, siehe § 9 und 48 BAföG.

 

Finanzieller Bedarf

BAföG erhalten junge Menschen, deren Familien nicht allein für die Ausbildung aufkommen können. In § 21 BAföG ist geregelt, welches Einkommen angerechnet wird. Mit der BAföG-Reform 2019 werden die Freibeträge in drei Stufen bis 2021 angehoben, sodass mehr Menschen BAföG-berechtigt sind

 

Ob BAföG gewährt werden kann, hängt auch von den persönlichen Voraussetzungen ab: Relevant sind die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status, das Alter und die Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen.“ (aus: https://www.bafög.de/de/das-bafoeg-372.php)

Weitere Informationen über BaföG findest Du unter: (Diese Webseite haben wir aus Datenschutzgründen nicht verlinkt, da wir keine Verantwortung für deren Inhalte übernehmen.)

  • www.bafög.de

 

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