Manchmal wünschen sich die junge Menschen einfach einen Beistand oder jemanden, der das eine oder andere für sie „übersetzt“. Daher werden sie bei Bedarf und selbstverständlich nur auf eigenen Wunsch beim Gang zu Behörden, sozialen Instituten, Gerichtsverhandlungen und anderen Stellen begleitet.
Zum Beispiel:
# Vorsprachen in Ämtern und Behörden
# Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter
# Psychosozialen Beratungsstellen
# Konfliktgesprächen
# Gerichtsverhandlungen