> Kurzkonzept

Die gesetzliche Grundlage findet sich im §§ 1.3, 9, 11 und 13 SGB VIII. Ziel der sozialpädagogischen und sozialarbeiterischen Arbeit ist in erster Linie, die Hilfe zur Selbsthilfe.

Es soll Kontakt zu Jugendlichen herstellen, Beziehungen aufbauen, gemeinsam Lebensperspektiven entwickeln, um langfristig die Lebenssituation der jungen Menschen zu verbessern.

Die Leistung wird auf Grundlage der Qualitätskriterien der offen Kinder- und Jugendarbeit, Leitlinien der Mädchen-, Jungen- und Migrantenarbeit des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main, sowie die Standards der Aufsuchenden Jugendarbeit erbracht.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Beratungsfunktion. Hierbei geht es verstärkt um Unterstützung in aktuellen Problemsituationen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Auftrag umfasst aufsuchende Jugendarbeit, persönliche Beratung, Begleitung, Vermittlung, Gruppen- und Cliquenarbeit, sowie Stadtteilarbeit.

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